u.a. Michael Leutert
Das Recht auf Freizügigkeit, das in Artikel 11 des Grundgesetzes und in Artikel 13 der UN-Menschenrechtskonvention als Grundrecht festgeschrieben ist, bedarf einer materiellen Unterfütterung, wenn es als Recht auch von Menschen, die von staatlichen Transferleistungen abhängig sind, rarsächlich ausgeübt können werden soll ...
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