Felix Otto soll abgeschoben werden. Felix Otto ist ein Flüchtling aus Kamerun, der einen Asylantrag in Deutschland gestellt hatte. Was ist nun das Verbrechen, dass Otto zu einem 'kriminellen Ausländer' macht, der sein Recht, sich in Deutschland aufzuhalten, verwirkt hat? Felix Otto hat gegen die 'Residenzpflicht' verstoßen. Die Residenzpflicht ist ein sehr deutsches Gesetz, es gibt sie nämlich nur in Deutschland, dafür aber schon zum zweiten Mal in unserer Geschichte. :-(
Die Residenzpflicht besagt, dass AsylbewerberInnen sich nur in den ihnen zugewiesenen Landkreisen aufhalten dürfen. Felix Otto muss seit Jahren einem abgelegenen Asylbewerberheim im thüringischen Saale-Orla-Kreis wohnen. Unter anderen um Freunde zu besuchen, die an anderen Orten in Ostdeutschland wohnen, hat er diesen Landkreis verlassen und damit gegen die 'Residenzpflicht' verstoßen. Dies blieb nicht unbemerkt. Afrikaner unterliegen - nicht nur in Thüringen - wesentlich häufiger 'verdachtsunabhängigen Personenkontrollen'. Sie sehen eben anders aus. Bei einer solchen Kontrolle wurde Felix Otto in Thüringen festgenommen. Ende 2008 verurteilte man ihn zu einer Haftstrafe von acht Monaten (!). Und da wir es ja nunmehr mit einem 'kriminellen Ausländer' zu tun haben, dessen Asylantrag noch dazu abgelehnt wurde, kann man ihn auch abschieben. Das hat das Amtsgericht Suhl festgestellt und damit dem Antrag der Ausländerbehörde auf Abschiebung zugestimmt.
Abgesehen davon, dass hier ein Menschen zu acht Monaten verurteilt worden ist, nur weil er seinen Landkreis verlassen hat, und abgesehen davon, dass die Anwältin von Felix Otto zu dem entscheidenden letzten Termin in Suhl noch nicht mal eingeladen war, ist das eigentliche Problem die 'Residenzpflicht' an sich. Die formale Begründung lautet, dass die Asylbewerber für die Behörden erreichbar sein sollen. Faktisch bedeutet sie die Diskriminierung von Flüchtlingen. In Artikel 13 der UN-Menschenrechtscharta heißt es: "Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort zu wählen." Dieses Recht gilt in Deutschland nicht für alle.
Zur Menschenrechtssituation in Kamerun, dem Land aus dem Felix Otto geflohen ist, hier der 'Amnesty Report 2009 Kamerun'