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Die Potenziale von Pumpspeichertechnologien in Deutschland reichen nicht aus, um die Schwankungen in der Stromerzeugung durch erneuerbare Energien auszugleichen, musste die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der sächsischen Bundestagsabgeordneten sowie der Energiepolitischen Sprecherin der Linksfraktion Dorothée Menzner zur Situation von Pumpspeicheranlagen in Deutschland zugeben (Drucksache 17/4968).
Die Betreiber von Pumpspeicheranlagen kritisieren gegenüber den sächsischen Bundestagsabgeordneten der LINKEN, dass trotz der netzstabilisierenden Grundfunktion für die Anlagen Netznutzungsentgelt erhoben werden. Dies sei ein wesentliches betriebswirtschaftliches Hemmnis für die Modernisierung der überalterten Pumpspeicher. Lediglich die Pumpspeicheranlagen, die nach dem 31. Dezember 2008 neu errichtet und vor dem 31. Dezember 2019 in Betrieb gehen, sind für 10 Jahre ab Inbetriebnahme von Netznutzungsentgelten befreit. Leutert dazu: "Wir fordern die Bundesregierung auf, sich diesem Argument nicht nicht zu verschließen und entsprechend zu handeln."
Die Kleine Anfrage (Drucksache 17/4968) finden Sie im Anhang.