Michael Leutert, MdB (DIE LINKE.)


19.01.2010

Keine Kriminalisierung des Protests gegen Naziaufmarsch in Dresden!

Kritik an Durchsuchung

Rico Gebhardt / Julia Bonk / Klaus Bartl

Der innenpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE und Landesvorsitzende der LINKEN Sachsen, Rico Gebhardt, erklrt zur heutigen Durchsuchung und Beschlagnahme von Material zum 13. Februar:

Im Zuge des Durchsuchungsbeschlusses eines Dresdner Amtsrichters gegen das Bro eines breiten Bndnisses, das aus Parteien, Gewerkschaften und Vereinen besteht, sind die Rumlichkeiten der LINKEN Sachsen betroffen, in denen sich dieses Bro befindet. Wir stellen zwar fest, dass sich die Durchsuchung nicht direkt gegen die DIE LINKE gerichtet hat und dass kein originres Material der LINKEN beschlagnahmt wurde. Ungeachtet dessen ist aus unserer Sicht die Aktion der Staatsanwaltschaft dennoch unannehmbar:

Der von zahlreichen Persnlichkeiten des ffentlichen Lebens unterzeichnete Aufruf des Bndnisses „Dresden Nazifrei“ ist eine legitime und berechtigte Meinungsuerung angesichts des Missbrauchs des 13. Februars in Dresden durch den europaweit grten Naziaufmarsch.

Die Dresdner Abgeordnete der LINKEN, Julia Bonk, kommentiert die Durchsuchung:

Es ist politisch nicht hinnehmbar, dass ein breites demokratisches Spektrum mit polizeilichen Mitteln kriminalisiert wird, weil es dazu aufruft, sich einem Naziaufmarsch entgegen zu stellen. Soll es in Dresden weiter hingenommen werden, dass der europaweit grte Neonaziaufmarsch ungehindert durch die Stadt ziehen kann? Es gehrt zur Meinungsfreiheit, deutlich aufrufen zu knnen - was nicht bedeutet, dass der Aufruf zu einer Straftat gemeint ist, sondern dass im Rahmen einer angemeldeten Kundgebung gegen den Naziaufmarsch demonstriert werden soll. Daraus juristische Schritte abzuleiten, ist eine Brskierung des zivilgesellschaftlichen Engagements.

Der rechtspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Klaus Bartl, fgt hinzu:

Der Durchsuchungsbeschluss bezeichnet die Aufforderung, einem Naziaufmarsch, den er selbst einen solchen nennt, entgegenzutreten, als „grobe Strung des Aufzugs“, die strafrechtlich verfolgt werden msse. Das Bundesverfassungsgericht hat erst in seiner Entscheidung vom 4.11.2009 festgestellt, dass Naziaufmrsche aus der Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes heraus sehr wohl versammlungsrechtlich verboten werden knnen. Geschieht dies nicht, ist es definitiv vom Grundrecht auf freie Meinungsuerung gedeckt, dazu aufzurufen, einem solchen Aufmarsch friedlich entgegenzutreten.

Kontakt:

Marcel Braumann

Pressesprecher

Fraktion DIE LINKE im Schsischen Landtag

Bernhard-von-Lindenau-Platz 1

01067 Dresden

Tel.: (0351) 493 5823

Fax: (0351) 496 0384

Handy: 0171 / 89 83 985

Mail: [email protected]


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