Rund 450 Rechtsextreme marschierten am Sonnabend durch die Chemnitzer Innenstadt. Die Polizei rumte den NPD-Anhngern ihren Weg zum Teil mit berzogener Hrte frei
Bereits mehrere Tage vor dem angekndigten Marsch der NPD durch das schsische Chemnitz hatte der zustndige Polizeiprsident Uwe Reimann deutlich zu erkennen gegeben, dass er das Trennungsgebot zwischen Naziaufmarsch und den geplanten Gegendemonstrationen durchsetzen werde. Noch bevor berhaupt ein Neonazi seinen Fu auf den Platz am Hauptbahnhof, wo der NPD-Aufmarsch beginnen sollte, setzen konnte, war allen Beteiligten klar, dass diese Ankndigung ernst genommen werden musste.
So wurde ein Groteil der angekndigten Kundgebungen des Chemnitzer Bndnis fr Frieden und Toleranz erst am Vorabend des 5. Mrz genehmigt, und das an ganz anderen Orten als zuvor geplant. Fr besonders groen rger sorgte ein von der Polizeidirektion Chemnitz-Erzgebirge herausgegebener Flyer, welcher die Bevlkerung ber die Strafbarkeit von Blockaden aufklren sollte. Als skandals bezeichnet die Landtagsabgeordnete Frey Maria Klinger (LINKE) den Versuch der Polizei, den Protest bereits im Vorfeld zu kriminalisieren.
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Am frhen Nachmittag setzte sich der Aufzug der NPD am Hauptbahnhof in Bewegung. Zum Erschrecken vieler der rund 1400 Gegendemonstranten wurde den Rechtsextremen ein Marsch ber den gesamten Innenstadtring von Chemnitz ermglicht. Jeder Versuch einer Blockade wurde dagegen von der Polizei unterbunden. So versuchten es etwa 150 Demonstranten erfolglos auf der Theaterstrae in Hhe des Stadtbades. Die Polizei ist mit bertriebener Gewalt rangegangen. Wir waren leider absolut zu wenige Demonstranten, lautet daher das Fazit des LINKE-Bundestagsabgeordneten Michael Leutert. berhaupt mussten sich die 1400 Bereitschafts- und Bundespolizisten aus insgesamt sechs Bundeslndern deutliche Kritik seitens der Nazigegner gefallen lassen. Als vollkommen unverhltnismig wurde von vielen Anwesenden etwa das harte Durchgreifen der Beamten an der Zentralhaltestelle bezeichnet, obwohl der NPD-Aufmarsch mehrere hundert Meter entfernt auf einer Zwischenkundgebung zum Stehen gekommen war und damit keine akute Gefahrensituation bestand.
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Quelle: www.vermoegensteuerjetzt.de