Michael Leutert
Nachdem die Staatsanwaltschaft Dresden den Immunittsausschuss des
Bundestages informiert hat, dass gegen mich ein Ermittlungsverfahren
wegen 'Sprengung' des Nazi-Aufmarsch am 19. Februar 2011 in Dresden
eingeleitet werden soll, hat unser Fraktionsvorsitzender Gregor Gysi ein
Schreiben an die Fraktionsvorsitzenden der anderen Parteien sowie den
Vorsitzenden des Immunittsausschusses gesandt. Unten knnt ihr es
nachlesen. Danke fr die Unterstzung an Gregor und meine Fraktion.
Sehr geehrte Frau Fraktionsvorsitzende, sehr geehrte Herrn Fraktionsvorsitzende,sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,heute
muss ich mich in der Strafrechtsangelegenheit der Bundestagsabgeordneten
meiner Fraktion, Frau Caren Lay und Herrn Michael Leutert, an Sie
wenden.Beide
haben vor einem Jahr versucht, den Aufmarsch von Neonazis in Dresden zu
verhindern. Dafr werden sie jetzt strafrechtlich verfolgt. Unstrittig
ist, dass von ihnen nicht die geringste Gewalt angewandt wurde, sie
leisteten lediglich passiven Widerstand. Meines
Erachtens mssen solche Aktivitten untersttzt werden, sie sollten
keinesfalls strafrechtlich verfolgt werden. Ermittlungsverfahren finden
auch nur auf der Grundlage einer Anzeige der NPD statt. Unter
Bercksichtigung der Gesamtentwicklung hielte ich es deshalb fr
erforderlich, dass der zustndigeAusschuss
die Immunitt beider Abgeordneten wieder herstellt bzw. im Falle eines
Antrages ihre Aufhebung ablehnt, so dass die Verfahren gegen beide
Abgeordnete nicht fortgesetzt werden knnen.Ich
denke, dass dies unserem Engagement gegen Rechtsterrorismus und
Rechtsextremismus entspricht. Gleichzeit wre es ein wichtiges Signal in
die Gesellschaft und in die Justiz hinein.Im
brigen bestehen gegen die Aufhebung der Immunitt auch rechtliche
Bedenken. Nach den Grundstzen in Immunittsangelegenheiten (GO-BT
Anlage 6) zu Ziffer 4 hat der einzelne Abgeordnete einen „Anspruch auf
eine von sachfremden, willkrlichen Motiven freie Entscheidung“.
Willkrlich wre es, wenn der Bundestag eine Immunittsentscheidung zu
Lasten der Abgeordneten trifft, obwohl der Wissenschaftliche Dienst als
das fr den Bundestag zustndige rechtliche Beratungsorgan in einem
Gutachten zu dem Ergebnis gekommen ist, dass in den hier fraglichen
Fllen fr eine Strafverfolgung keine gesetzliche Grundlage existiert
(vgl. Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes v. 23.09.2011 (WD
3-3000-308/11)).Es gibt also gute politische und juristische Grnde die Immunitt der beiden Abgeordneten herzustellen bzw. aufrechtzuerhalten.Mit freundlichen GrenDr. Gregor Gysi