Michael Leutert, MdB (DIE LINKE.)


08.02.2012

Schreiben von Gregor Gysi

zur drohenden Aufhebung meiner parlamentarischen Immunitt

Michael Leutert
Nachdem die Staatsanwaltschaft Dresden den Immunittsausschuss des Bundestages informiert hat, dass gegen mich ein Ermittlungsverfahren wegen 'Sprengung' des Nazi-Aufmarsch am 19. Februar 2011 in Dresden eingeleitet werden soll, hat unser Fraktionsvorsitzender Gregor Gysi ein Schreiben an die Fraktionsvorsitzenden der anderen Parteien sowie den Vorsitzenden des Immunittsausschusses gesandt. Unten knnt ihr es nachlesen. Danke fr die Unterstzung an Gregor und meine Fraktion.

Sehr geehrte Frau Fraktionsvorsitzende, sehr geehrte Herrn Fraktionsvorsitzende,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

heute muss ich mich in der Strafrechtsangelegenheit der Bundestagsabgeordneten meiner Fraktion, Frau Caren Lay und Herrn Michael Leutert, an Sie wenden.

Beide haben vor einem Jahr versucht, den Aufmarsch von Neonazis in Dresden zu verhindern. Dafr werden sie jetzt strafrechtlich verfolgt. Unstrittig ist, dass von ihnen nicht die geringste Gewalt angewandt wurde, sie leisteten lediglich passiven Widerstand.
Meines Erachtens mssen solche Aktivitten untersttzt werden, sie sollten keinesfalls strafrechtlich verfolgt werden. Ermittlungsverfahren finden auch nur auf der Grundlage einer Anzeige der NPD statt. Unter Bercksichtigung der Gesamtentwicklung hielte ich es deshalb fr erforderlich, dass der zustndige
Ausschuss die Immunitt beider Abgeordneten wieder herstellt bzw. im Falle eines Antrages ihre Aufhebung ablehnt, so dass die Verfahren gegen beide Abgeordnete nicht fortgesetzt werden knnen.

Ich denke, dass dies unserem Engagement gegen Rechtsterrorismus und Rechtsextremismus entspricht. Gleichzeit wre es ein wichtiges Signal in die Gesellschaft und in die Justiz hinein.

Im brigen bestehen gegen die Aufhebung der Immunitt auch rechtliche Bedenken. Nach den Grundstzen in Immunittsangelegenheiten (GO-BT Anlage 6) zu Ziffer 4 hat der einzelne Abgeordnete einen „Anspruch auf eine von sachfremden, willkrlichen Motiven freie Entscheidung“. Willkrlich wre es, wenn der Bundestag eine Immunittsentscheidung zu Lasten der Abgeordneten trifft, obwohl der Wissenschaftliche Dienst als das fr den Bundestag zustndige rechtliche Beratungsorgan in einem Gutachten zu dem Ergebnis gekommen ist, dass in den hier fraglichen Fllen fr eine Strafverfolgung keine gesetzliche Grundlage existiert (vgl. Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes v. 23.09.2011 (WD 3-3000-308/11)).

Es gibt also gute politische und juristische Grnde die Immunitt der beiden Abgeordneten herzustellen bzw. aufrechtzuerhalten.

Mit freundlichen Gren
Dr. Gregor Gysi


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